Katzenpension Klotz
 
 

AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katzenpension Klotz 

Stand 01.07.2022

 

Allgemeines
  

Die Katzenpension garantiert für die Dauer des Aufenthaltes eine tierschutzgerechte Unterbringung der Katze, ausreichend Bewegungsmöglichkeit, Beschäftigung, Futter sowie bei Bedarf tierärztliche Versorgung. Der Katzenhalter ist verpflichtet, die Katzenpension über Verhaltensauffälligkeiten und vorgängige / aktuelle Krankheiten zu informieren. Der Katzenhalter versichert, dass seine Katze gegen Tollwut, Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft ist, vor der Abgabe entwurmt wurde und ein geeignetes Mittel gegen Flöhe erhalten hat. Impfungen gegen FIP sowie Leukose werden ausdrücklich empfohlen. Wir empfehlen Ihnen, zu diesem Thema Ihren Tierarzt zu konsultieren. Der gültige Impfpass der Katze ist beim Einchecken in die Katzenpension vorzulegen und verbleibt während des Aufenthaltes in der Katzenpension.

 

Sollte bei Abgabe der Katze entgegen den im Anmeldebogen gemachten Angaben kein Flohschutz und / oder keine Entwurmung durchgeführt worden sein, so wird dies von der Katzenpension durchgeführt. Die entstehenden Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Weiterhin werden notwendige zusätzliche Reinigungen der Räume, die auf den fehlenden Flohschutz und daraus resultierenden Parasitenbefall zurückzuführen sind, in Rechnung gestellt.
Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die sein Tier – insbesondere durch Markieren oder Unsauberkeit – in der Katzenpension oder an Dritten verursacht. Die Katzenpension haftet für durch die Katze verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ebenso für entlaufene Tiere / Tod / Ansteckung / Verletzungen. Der Tierbesitzer stellt die Katzenpension von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich aus § 834 BGB ergeben, frei. Für Verletzungen oder Erkrankungen, die die Katze während des Aufenthalts erleidet, übernimmt die Katzenpension keine Haftung, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Katzenpension haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände. Ansprüche gegen die Katzenpension sind ausgeschlossen bei Verletzungen oder Tod der Katze durch Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und alle sonstigen Vorfälle, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Katzenpension zuzurechnen sind. Sollte die Katze nach Ablauf von 7 Tagen nach dem im Anmeldebogen vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt worden sein und die Katzenpension vom Katzenhalter nicht von einem längeren Aufenthalt informiert worden sein, ist die Katzenpension berechtigt, das Tier dem zuständigen Tierheim zu übergeben. Die Kosten für die verlängerte Unterbringung trägt der Katzenhalter. 

 

 

Zahlungsmodalitäten
 

Alle angegebenen Preise auf unseren Webseiten sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%. 

50% Anzahlung ist bei Eingang der Anmeldeunterlagen fällig, der Restbetrag bei Abgabe der Katze(n).

Die aktuelle Preisliste ist verbindlich und gilt durch Unterzeichnen des Anmeldebogens als anerkannt. Dies gilt auch für Sonderleistungen, die nach Abschluss des Vertrages entstehen.

 

Bei Anmeldung der Katze ist eine Anzahlung von 50 % des Pensionspreises zu entrichten.

 

Der Restbetrag sowie eventuelle Sonderleistungen sind bar in voller Höhe bei Anreise der Katze zu entrichten.

  

Eventuell anfallende Kosten für Tierarzt oder Medikamente werden dem Besitzer nach Vorlage der Originalbelege berechnet. Die Fahrt zum Tierarzt beträgt 0,60 Euro pro gefahrenem km zzgl. je angefangene Stunde 12,00 Euro.

 

 

Anfallende Kosten bei teilweiser(*) oder kompletter Stornierung:
Für gebuchte, aber nicht wahrgenommene Zeiträume innerhalb des im Anmeldebogen genannten Unterbringungszeitraums werden in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung nachfolgende Kosten berechnet: 
- 56 bis 43 Tage vor dem im Anmeldebogen genannten Tag der Abgabe: 25% der Kosten für den stornierten Zeitraum
- 42 bis 29 Tage vor dem im Anmeldebogen genannten Tag der Abgabe: 50% der Kosten für den stornierten Zeitraum
- 28 bis 15 Tage vor dem im Anmeldebogen genannten Tag der Abgabe: 80% der Kosten für den stornierten Zeitraum
- 14 bis 8 Tage vor dem im Anmeldebogen genannten Tag der Abgabe: 90% der Kosten für den stornierten Zeitraum
- 0 bis 7 Tage vor dem im Anmeldebogen genannten Tag der Abgabe: 100% der Kosten für den stornierten Zeitraum
- Nach dem im Anmeldebogen genannten Tag der Abgabe: 100% der Kosten für den stornierten Zeitraum.
Gebuchte Aufenthalte können nur komplett storniert werden. Bei einer Verkürzung des gebuchten Aufenthaltszeitraums fallen also trotzdem die Unterbringungskosten für den kompletten gebuchten Zeitraum an.
Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der im Anmeldebogen genannte Tag der Abgabe.
Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 57 Tage vor Aufnahme möglich. Stornierungen bedürfen der Schriftform und müssen von der Tierpension schriftlich bestätigt worden sein, um als solche anerkannt zu werden. Mündliche Mitteilungen alleine gelten nicht. Ohne Stornierung behalten wir uns vor, den kompletten Betrag für den gebuchten Zeitraum in Rechnung zu stellen.

 

 

Krankheit/Unfall/Ableben während des Aufenthalts:

 

Sollte die Katze während des Aufenthalts erkranken, wird die Person verständigt, welche Sie im Anmeldebogen unter „Kontaktperson im Notfall“ angegeben haben.
Kann diese Person nicht innerhalb von 3 Stunden nach Feststellung der Erkrankung (oder bei akutem Notfall sofort) telefonisch kontaktiert werden, ist die Katzenpension Klotz berechtigt, einen Tierarzt ihrer Wahl zu beauftragen, um die notwendige Behandlung und / oder falls notwendig die Einweisung in eine Tierklinik vorzunehmen. Sämtliche anfallenden Kosten in Verbindung mit der tierärztlichen Behandlung, also Tierarzt, Therapien und/oder Klinikkosten sowie Fahrtkosten sind vom Halter der Katze zu tragen und bei Abholung der Katze in bar zu entrichten.
Sollte die Katze während des Aufenthaltes versterben, wird die Person verständigt, welche Sie im Anmeldebogen unter „Kontaktperson im Notfall“ angegeben haben. Die Katze verbleibt in diesem Fall beim Tierarzt und muss vom Halter selbst dort abgeholt werden. Die anfallenden Tierarzt-Kosten sind auch in diesem Fall vom Tierhalter zu tragen.
Sollte sich die Katze während des Aufenthalts in der Katzenpension verletzen, sind anfallende Tierarztkosten vom Eigentümer zu tragen. Ansprüche gegen die Katzenpension sind ausgeschlossen bei Schäden an der/den Katze/n durch Rauferei o. ä., Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und alle sonstigen Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Katzenpension zuzurechnen sind.   

 

 

Schlussbestimmung


Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung werden anders lautende Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien gegenstandslos.  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken. Die Mitarbeiter der Katzenpension Klotz bzw. sämtliche das Tier betreuende Personen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausschließlicher Erfüllungsort für Ansprüche aus dieser Vereinbarung ist 97355 Castell.